Die Verleihung der o.a. Verdienstorden kann jedermann anregen. Die Anregung kann formlos bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden oder über die Stadtverwaltung Ratingen an diese übermittelt werden. In einem formlosen Anregungsschreiben sollte möglichst konkret dargelegt werden, welche besonderen Verdienste der Anregung zugrunde liegen (mit Zeitangaben) und wer zu diesen besonderen Verdiensten sachdienliche Angaben machen kann (Angabe von Referenzadressen). Das Prüfverfahren wird streng vertraulich durchgeführt. Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Ordensverleihung rechnen. Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung unabhängig davon, wo die Anregung eingegangen ist. Sie beteiligt die Heimatgemeinde des Vorgeschlagenen, die auf örtlicher Ebene ermittelt, und schreibt die darüber hinaus genannten Referenzpersonen an. Nachdem ihr alle Stellungnahmen vorliegen, fasst sie diese zusammen und übersendet ihren Bericht dem zuständigen Fachministerium. Das Fachministerium prüft die von der Bezirksregierung zusammengefassten Verdienste und leitet seinen Bericht an den Herrn Ministerpräsidenten weiter. Dieser entscheidet darüber, ob dem Herrn Bundespräsidenten ein Ordensvorschlag unterbreitet werden soll. Bei Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die Angaben hinsichtlich des Verfahrensablaufs zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland entsprechend; allerdings entscheidet in diesen Fällen der Herr Ministerpräsident, ob die Voraussetzungen für eine Ordensverleihung vorliegen. Das geschilderte Verfahren vom Eingang der Anregung bis zur Entscheidung des Herrn Bundespräsidenten bzw. des Herrn Ministerpräsidenten dauert in der Regel mindestens ein Jahr. Der Anreger wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.
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