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Ortsrecht

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Das Leben der Einwohner einer Stadt wird durch städtische Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen oder auch Entgeltordnungen ebenso mitbestimmt wie durch Bundes- oder Landesrecht.

Diese Sammlung des Ortsrechts der Stadt Ratingen soll dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit dem rechtlichen Rahmen des kommunalen Wirkungskreises sowie der Basis für ein gedeihliches Zusammenleben in Ratingen vertraut zu machen. Alle Interessierten sollen sich in den städtischen Dienststellen sowie im Medienzentrum und via Internet über das hiesige Ortsrecht umfassend und schnell unterrichten können; dies nicht nur zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung, sondern permanent und aktuell, wenn es einschlägige Fragen zu beantworten, ortsrechtsrelevante Sachverhalte zu beurteilen, Gebührentatbestände festzustellen, rechtliche und wirtschaftliche Bestimmungen nachzuschlagen oder wechselseitige Verpflichtungen präzise zu bestimmen gilt.

Hinweise und Anregungen werden gern vom Rechtsamt (Herrn Georg - siehe rechts unter "Kontakt") entgegengenommen.

Inhalt:

Kontakt:

Stadt Ratingen
- Der Bürgermeister -
Rechtsamt
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
4. Obergeschoss,
Zimmer 411
Telefon: (02102) 550-3003
Fax: (02102) 550-9300
hartmut.georg(at)ratingen.de